Serviceliste
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ADR-SchulungenListenelement 1
1 Tagesschulung:
- nach Kapitel 1.3 ADR : 'Unterweisung von Personen die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind. '
- nach Kapitel 1.10 ADR: 'Unterweisung im Bereich der Sicherung gefährlicher Güter mit hohem Gefahrenpotenzial.'
Die Erstschulung 'Beauftragte Person' dauert 2 Tage.
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RID-SchulungenListenelement 2
1 Tagesschulung:
- nach Kapitel 1.3 RID: 'Unterweisung von Personen die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind. '
- nach Kapitel 1.10 RID: 'Unterweisung im Bereich der Sicherung gefährlicher Güter mit hohem Gefahrenpotenzial.'
Die Erstschulung 'Beauftragte Person' dauert 2 Tage.
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ADN/IMGD-SchulungenListenelement 3
1 Tagesschulung:
- nach Kapitel 1.3 ADN : 'Unterweisung von Personen die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind. '
- nach Kapitel 1.10 ADN: 'Unterweisung im Bereich der Sicherung gefährlicher Güter mit hohem Gefahrenpotenzial.'
1 Tagesschulung:
- nach Abschnitt 1.3.1 IMGD Unterweisung von Landpersonal
- nach Unterabschnitt 1.4.2.3 IMGD Unterweisung von Landpersonal : 'Unterweisung im Bereich der Sicherung von gefährlichen Gütern mit hohem Gefahrenpotenzial.'
1 Tagesschulung:
- nach CTU-Code
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Ladungssicherung - Theorie & Praxis
Wir führen praktische und theoretische Ladungssicherung bei Ihnen vor Ort durch.
Die Erstschulung dauert ca 2 Tage. Der Auffrischungskurs 1 Tag.
Diese Schulungen werden auf die betriebliche Notwendigkeit abgestimmt. Dies bedeutet, dass wir die Ladungssituation in Ihrem Betrieb analysieren, bewerten, schulen und gegebenenfalls durch Einsatz anderer Mittel kostengünstig korrigieren.
Bei der Anschaffung der notwendigen Ausrüstung stehen wir Ihnen beratend zur Seite.
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Brandschutz
Ca. 2 Stündige praktische Unterweisung mit Handfeuerlöschern an verschiedenen Übungsmodellen, meist in Kombination mit Kapitel 1.3 Schulungen/Unterweisungen.
Hierbei wird der Umgang mit Handfeuerlöschern trainiert um in der Brandsituation richtig und angstfrei zu reagieren.
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Strahlenschutz-Unterweisung
‚Leider ereignen sich immer wieder Zwischenfälle, die durch ausreichende Kenntnis der Strahlengefahren oder der anzuwendenden Schutzmaßnahmen hätten verhindert werden können.‘
Dies ist eine Kommentierung zu Paragraf 38 StrSchV, Ewen-Holte-Huhn, deutscher Wirtschaftsdienst und trifft die Problematik sehr genau.
Wir unterweisen Sie und Ihre Mitarbeiter im Strahlenschutz und bieten den gesetzlich vorgeschriebenen jährlichen Wiederholungskurs an.
Der zeitliche Rahmen hängt von Ihrem Tätigkeitsfeld ab.
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Unterweisung gemäß SprengG
Ca. 1,5 Stunden Schulung:
Im Umgang mit explosiven Stoffen müssen beauftragte Personen einen §20 Befähigungsschein vorweisen können.
Nach Erhalt des Befähigungsscheines muss eine jährliche Auffrischung (Unterweisung) vorgewiesen werden.
Tagesseminar:
Diese jährliche Unterweisung bieten wir Ihnen gere in einem Tagesseminar, in Kombination mit der 1.3 ADR Unterweisung, an.